Bei regelmäßiger Teilnahme werden die Kosten der Yoga-Klassen von den Krankenkassen anteilig übernommen: Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V bestätigt, dass die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V für den o.g. Präventionskurs erfüllt sind. Dies gilt ausschließlich für 8- oder 12-wöchige Kursblöcke, nicht für Workshops und Yoga-Specials.
Bei regelmäßiger Teilnahme werden die Kosten der Yoga-Klassen von den Krankenkassen anteilig übernommen: Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V bestätigt, dass die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V für den o.g. Präventionskurs erfüllt sind. Dies gilt ausschließlich für 8- oder 12-wöchige Kursblöcke, nicht für Workshops und Yoga-Specials.
©2019, Alexandra Gomez. Alle Rechte vorbehalten.